1943-2013: Landesbischof July in Ulm

Gedenken 2013

 

14. Evangelische Landessynode Württemberg
Biberach, 14. März 2013 (44. Sitzung)

 

Präsidentin Hausding, Dr. Christel:
Vielen Dank, Herr Strauß, dass Sie uns auf diese eindrückliche Weise Innenansichten gezeigt haben, wie man sich mit diskriminierenden Erfahrungen gedemütigt und in Angst versetzt fühlt, und Sie uns in einer guten Weise ein Licht aufgesteckt haben, dass auch eine Selbsterforschung bei uns angestoßen wurde, wo wir Vorurteile haben, vielleicht nicht Ihrer Gruppe gegenüber, sondern ganz anderen Menschen und Gruppen gegenüber. Wir wollen da sensibel, nachdenklich und einfühlsam sein. Herzlichen Dank für Ihr Wort.

Landesbischof Dr. H.c. Frank O. July
Bevor ich den Text, den ich vorbereitet habe, vorlese, möchte ich Ihnen, lieber Herr Strauß, noch einmal danken. Sie haben uns sehr persönlich und sehr eindrücklich noch einmal deutlich gemacht, dass es eine offene Wunde ist, die sich auch nicht so schnell schließen lassen wird, dass wir aber als christliche Gemeinden, als christliche Kirchen alles dafür tun müssen, dass sich diese Wunde mehr schließen kann. Sie haben gefragt: Wo waren die christlichen Geschwister?
Ich diesem Sinne verstehe auch unser heutiges Gedenken, den Beginn eines Weges miteinander und nicht den rituellen Abschnitt eines Gedenken.
Sehr geehrter, lieber Herr Strauß, hohe Synode, liebe Gäste, heute vor 70 Jahren wurden in Biberach eine Sintezza und ein Sinto – Frau Theresia Winter (geb. April 1908) aus Oberdorf, Gemeinde Mittelbiberach, und ihr gerade zweijähriger Sohn, Karl Winter (geb. 9. März 1941), aufgrund der für sie ausgestellten pseudowissenschaftlichen und so genannten „Rassegutachten“ über, wie es dort hieß, „lebensunwertes Erbgut“ von der Biberacher Polizei festgesetzt. Seit Dezember des Vorjahres liefen die deutschlandweiten Planungen für die Märzdeportationen. Tags darauf, wir haben das schon in den Worten der Präsidentin gehört, wurden die beiden dann zum Stuttgarter Nordbahnhof gebracht und von dort mit dem Güterzug nach Auschwitz. Theresia Winter starb am 4. Mai 1944 in Auschwitz. Karl Winter überlebte seine Mutter um zwei Monate und starb dreijährig. Die Vorfahren der beiden hatten 550 Jahre lang in Deutschland gelebt. Sie wurden Opfer eines Rassismus, der zum Völkermord an einer halben Million Sinti und Roma führte.
Wir brauchen Tage des Gedenkens wie heute, um an furchtbares Unrecht und Verbrechen, menschliches Leiden und Vorurteile zu erinnern. Wir leben heute Gott sei Dank unter demokratischen Ordnungen und Bedingungen in einem zusammenwachsenden Europa. Und doch sind es wieder Sinti und Roma, die zur Verfügungsmasse politischer Diskussionen werden und oftmals in ihren Problemen und Herausforderungen weniger Solidarität, dafür umso mehr Vorurteile auch heute noch erfahren. Ein Tag des Gedenkens wie heute fordert uns nicht allein zur Würdigung der Opfer auf, sondern eben auch zur wachen Zeitgenossenschaft heute. Ich danke Ihnen noch einmal, sehr geehrter Herr Strauß, dass Sie uns in dieser Stunde des Gedenkens begleiten und die Herausforderungen beschrieben haben. Daraus wird deutlich:
Neben dem Gedenken und Erinnern haben wir gerade aus unserer Verantwortung heraus das Heute und Morgen zu sehen. Und manche öffentlichen Äußerungen der letzten Wochen lassen mich zweifeln, ob unsere Verantwortung angemessen wahrgenommen wird. Die Schlagzeile aus der BILD-Zeitung: „Droht Deutschland eine Roma-Welle?“ tut es jedenfalls nicht.
Wie konnte es damals zu den Verbrechen kommen? Auch das ist ja schon angeklungen.
Vorbereitet wurde dieser Völkermord sicher wesentlich durch die Vorurteile gegenüber Sinti und Roma, die von der Mehrheitsbevölkerung in Deutschland vertreten und weitergegeben worden sind.
Doch Vorurteile gegenüber dieser Personengruppe sind ebenso falsch wie Vorurteile gegenüber jeder beliebigen anderen. Das ist ja gerade das Wesen von Vorurteilen. Sie beruhen in diesem Fall darauf, dass die Wirklichkeit und die tatsächlichen Lebensbedingungen der Sinti und Roma weder vor 70 Jahren noch heute wirklich wahrgenommen werden. Vorurteile bedeuten in aller Regel eine Übertretung des 8. Gebots: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ (2. Mo 20, 16)
Lassen Sie mich daran mithelfen, heute mögliche falsche Bilder, auch in uns selbst, zu korrigieren und im Gedenken der Opfer einiges zur Geschichte des Antiziganismus in Deutschland sagen. Ich danke auch dem Arbeitskreis Sinti und Roma in unserer Landeskirche und Pfarrer Andreas Hoffmann-Richter. Er hat mir die Gelegenheit gegeben, vor einigen Jahren mit Sinti und Roma zusammenzutreffen und auch in mir zu entdecken, wie ich manches zu korrigieren und neu den Blick zu richten habe.
Zu welcher Zeit projizierte die Mehrheitsbevölkerung aus welchen Motiven heraus welche Negativbilder auf Sinti und Roma?
Beispiele dafür finden sich in der Geschichte zur Genüge. Als die Vorfahren der deutschen Sinti vor 600 Jahren nach Deutschland einwanderten, untersagte man diesen Menschen mit anderer Muttersprache, sie sprachen und sprechen bis heute Romanes, alsbald die feste Ansiedlung. In sogenannten Schutzbriefen erhielten sie ab dem 15. Jahrhundert in Deutschland nur ständiges Durchzugs- recht, d. h. sie durften sich nicht länger als 14 Tage an einem Ort aufhalten und wurden dadurch genötigt, umherzuziehen und ein ambulantes Gewerbe auszuüben. Zugleich wandten sich die Zünfte und das Bürgertum gegen das ambulante Gewerbe. Dieser Zustand dauerte je nach deutschem Territorium etwa 300 bis 400 Jahre an. Das den deutschen Sinti auferlegte Umherziehen wurde ihnen später dann zum Vorwurf gemacht, als hätten sie sich diese Lebensform selbst gewählt.
Zur Aufklärungszeit war man bestrebt, die allgemeine Bildung zu verbessern. Eine Begleiterscheinung dieser Bildungsbemühungen war, dass ein Negativbild der angestrebten Bildung, sozusagen das Gegenbild des ungebildeten Primitiven, auf die Sinti und Roma projiziert wurde. Ein negatives Gegenbild zu haben, erschien vielfach als gute Erziehungsmethode für die eigenen Kinder. Daran, dass die Kinder der Sinti durch die auferlegte Nichtsesshaftigkeit gezwungenermaßen keine Schule besuchen konnten, dachte man nicht.
Als Kaiserin Maria Theresia den Sinti und Roma in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ihre Kinder planmäßig wegnehmen ließ und sie zur Zwangsadoption und mehrheitsgemäßen Erziehung an ungarische Bauernfamilien gab, schafften es manche Kinder, mit ihren eigenen Eltern zu fliehen. Seither warf man Sinti vor, Kinder zu stehlen.
Sinti wurden im jeweiligen Territorium an einem Stichtag örtlich festgeschrieben und Familien dabei auseinandergerissen. Zugleich wurden sie der Möglichkeit beraubt, ihre bisherigen Kunden aufzusuchen. Wer des wirtschaftlichen Überlebens willen noch seine Kunden außerhalb aufsuchte oder seine getrennten Familienmitglieder treffen wollte, wurde kriminalisiert. Das vorübergehende wirtschaftliche Fiasko für die Familien, die sich vom ehemals auferlegten ambulanten Gewerbe umstellen mussten, wurde ihnen selbst zur Last gelegt.
Eine giftige Pflanze der im 19. Jahrhundert weiter entwickelten Naturwissenschaften wurde der Rassismus. Mit der ganzen Kraft der jungen Naturwissenschaften sagte man, es handle sich um anderes Blut. Als man im Nationalsozialismus dann ein reines arisches Volk sein wollte, wurden die dem arischen Sanskrit sprachlich am nächsten stehenden Sinti und Roma für „verunreinigte Arier“ erklärt und ermordet.
Mit dem nationalsozialistischen Blutschutzgesetz und dem Ehegesundheitsgesetz (beide September 1935) wurden die Sinti und Roma neben den Juden als Artfremde gesellschaftlich ausgegrenzt und der Verfolgungspolitik preisgegeben. Die Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle erhielt den Auftrag, Sinti und Roma administrativ zu erfassen; dies bildete eine Voraussetzung für ihre systematische Vernichtung. Die Ernennung Heinrich Himmlers zum Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei (1936) stellte u. a. die Weichen für eine zentralisierte Verfolgung der Sinti und Roma und für den Aufbau eines entsprechenden Apparates von der Reichs- bis hinunter auf die Ortsebene.
Der Zigeuner-Runderlass von 1938, der die Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus in Angriff nehmen sollte, formalisierte die Verfolgungspolitik und wies eine bereits früh in den Denkschemata des Nationalsozialismus erkennbare, auf Vernichtung zielende Richtung. Die Verfolgung oblag einem eigenen Apparat, der vom Reichssicherheitshauptamt über die Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens bis zu den Ortspolizeibehörden reichte, die zur ständigen Überwachung und zur Zuarbeit für das Reichssicherheitshauptamt verpflichtet waren. Verschiedene NS-Institutionen, z. B. das Rasse- hygienische Forschungsinstitut, das Rasse- und Siedlungsamt der SS und das Ahnenerbe e. V. erstellten im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie und auf Grundlage bestimmter Klassifikationen Gutachten über Personen und Familiengruppen; diese Gutachten setzten Maßstäbe für die Behandlung dieser Menschen, die sich aber im Kern nur in der Form der Verfolgung unterscheiden sollte. Im Zweiten Weltkrieg eskalierte dann die Verfolgung der Sinti und Roma, vergleichbar den Judenverfolgungen im nationalsozialistischen Machtbereich, zum Völkermord (Genozid). Viele starben in Sammellagern, wir haben das gehört, an Hunger, Krankheit, oder Erschöpfung, andere wurden in den seit 1940 von deutschen Truppen besetzten und dem Zugriff der SS ausgesetzten Ländern Europas ermordet oder in die Konzentrations- und Vernichtungslager in Polen verschleppt und getötet. Zentrum war Auschwitz. Parallel zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik wurden in bestimmten Konzentrationslagern zwangsweise Sterilisationen und schreckliche medizinische Versuche vorgenommen. Im Herrschaftsbereich des nationalsozialistischen Deutschland sind, auch diese Zahl haben wir gehört, etwa 500 000 Menschen ermordet worden.
Mit diesem Gedenken an das 70-jährige Wiederkommen der Deportation wollen wir uns auch morgen in Stuttgart mit dem Gottesdienst dieser Tatsache stellen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Rückkehrer aus den Konzentrationslagern und andere überlebende Sinti und Roma bei der Verteilung von Wohnraum zunächst abgewiesen. Als sie nach zehn Jahren immer noch da waren, das halte ich für besonders bedrückend, dass auch nach dieser Verfolgung in unserer Gesellschaft in anderer Weise die Diskriminierung weiterging, wurden ihnen am Rand der Städte, oft neben Kiesgruben und Müllabfuhrplätzen städtische ausrangierte Wagen und Container oder Baracken zugeteilt oder vermietet.
Die ungebremste allgemeine Vorurteilshaltung wirkte sich auch in Form von Mobbing in der Schule aus. Das ehemalige Schulverbot der Nazizeit wirkte sich nun dahin gehend aus, dass bildungsferne Eltern ihre gemobbten Kinder zu Hause behielten und die Schulen hier entweder Stillschweigen übten oder die Kinder in den ersten Nachkriegsjahrzehnten gleich in die Sonderschule einwiesen.
Wer es sich leisten konnte, zog aus den Wohngebieten der Sinti weg. Viele Sinti gaben sich als solche nicht mehr zu erkennen. Zurück blieben oft die Sozialhilfeempfänger, was die Mehrheit der Bevölkerung wiederum nutzte, auch alte Klischees zu erneuern.
Wir haben es von Herrn Strauß schon gehört: Das europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Dennoch fehlen bisher Staatsverträge der meisten Bundesländer mit den jeweiligen Landesverbänden Deutscher Sinti und Roma. Die Solidarität in der Breite der Basis aller gesellschaftlichen Kräfte ist noch immer ein Wunschtraum. An dieser Stelle rufe ich heute aus und bitte eigentlich alle gesellschaftlichen Kräfte in unserem Land, daran mitzuwirken, dass diese Stigmatisierungsgeschichte ein für alle Mal beendet wird. (Beifall)
In den Schulen wird die Geschichte des Antiziganismus und der Verfolgung bis heute nicht flächendeckend unterrichtet, obwohl Umfragen belegen, dass sich die Vorurteilshaltung gegen Sinti und Roma als die umfassendste zeigt, die einer Minderheit in unserer Gesellschaft entgegengebracht wird. Wo sich Sinti und Roma heute zu erkennen geben, erleben sie immer wieder Diskriminierung, besonders in den elementar wichtigen Bereichen – Herr Strauß sagte es schon – wie Bildung, Arbeit, auf dem Wohnungsmarkt und im Gesundheitswesen.
Bildung: Nach der Studie zur aktuellen Bildungssituation Deutscher Sinti und Roma (Hg. von Daniel Strauß, Marburg 2011) haben 81,2 % der Befragten Diskriminierungserfahrungen. 13 % der Befragten besuchten keinerlei Schule. 44 % der Befragten haben keinen Schulabschluss. Ängste und Misstrauen gegenüber den Bildungseinrichtungen der Mehrheitsgesellschaft sind nach wie vor präsent und die eigenen Unterstützungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Arbeit: Sinti und Roma, die sich zu erkennen geben, werden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Lehrstelle immer wieder abgewiesen. Es besteht die Möglichkeit, an einen anderen Ort zu ziehen und sich dort nicht mehr zu erkennen zu geben. Eine andere Möglichkeit ist es, sich selbständig zu machen, sei es als Fensterputzer, sei es im Hausservice, im Schrotthandel, mit Antiquitäten oder anderem, oder aber in Arbeitslosigkeit zu enden.
Wohnung: Auch hier ist eine häufige Erfahrung die Ablehnung als Mieter, sobald jemand sich zu erkennen gibt. Das kann z. B. über die Nachfrage des Vermieters gehen, wenn Familienangehörige bei der Wohnungsbesichtigung sich auf Romanes unterhalten, obwohl sie doch einen deutschen Pass haben. Für deutsche Sinti und Roma ist es eindeutig leichter, in Wohngebieten mit einem hohen Anteil an türkischen oder anders muttersprachlichen Mitbewohnern eine Wohnung zu finden.
Die Krankheitsrate unter Sinti und Roma ist erhöht. Die Lebenserwartung liegt etwa 10 Jahre unter dem deutschen Durchschnitt.
Hohe Synode, verehrte Gäste! In den Debatten der letzten Wochen zur Frage der Situation von Sinti und Roma in Ländern wie Bulgarien und Rumänien und den Herausforderung durch mögliche und tatsächliche Wanderungsbewegung nach Deutschland sind leider viele Klischees hervorgeholt worden. Niemand wird bestreiten, dass bei diesem sehr komplexen und schwierigen Thema in der EU eine differenzierte Debatte sein muss, ja, gerade eine differenzierte Debatte und keine Klischees. Niemand wird bestreiten, dass es besser wäre, in Rumänien und Bulgarien angemessene Lebens- und Sozialverhältnisse zu erreichen, damit Roma und Sinti dort ohne Diskriminierung sicher leben können. Aber jede und jeder von uns sollte die Aneinanderreihung von Klischees und Vorurteilen bestreiten, auch öffentlich. Sie vergiften die Debatte und verbauen das gelingende Zusammenleben in der Zukunft unserer Gesellschaft.
In der ausgeteilten oder noch auszuteilenden Broschüre des Arbeitskreises Sinti, Roma und Kirchen Baden- Württemberg heißt es, ich zitiere: „Das Verhältnis der Kirchen zu den Sinti und Roma in Württemberg im Laufe der 600-jährigen gemeinsamen Geschichte bedarf genauerer Aufarbeitung, so zum Beispiel die Öffnung von Kirchenbüchern zur Sondererfassung während der NS Diktatur“. Solidarität mit den Sinti hätte etwa bedeutet, den sogenannten Ariernachweis zu boykottieren. Die sogenannten Rassegutachten zur Identifikation der Personen, die zur Deportation nach Auschwitz vorgesehen waren, waren vielfach erst aufgrund der Eintragungen Zigeuner in den Kirchenbüchern möglich. In Württemberg wurde dieser Eintrag bei der landesweiten Festschreibung 1850 vorgenommen. Diese Geschichte wurde auch in unserer Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend verdrängt. Nur der Stuttgarter Pfarrer Maier-Leonhardt bildete in den ersten Nachkriegsjahren eine Ausnahme. Er fand aber wenig Gehör und Beachtung.
Es ist wahrhaftig spät, dass wir uns dieser Vergangenheit stellen. Ich stimme dem Arbeitskreis zu und zitiere nochmals: „Soll sich etwas zum Positiven wenden, muss zunächst einmal“, wie wir es heute ein wenig versucht haben, „der Sachverhalt zur Kenntnis genommen und verarbeitet werden. Wir danken daher allen, die diesen schwierigen Weg begonnen haben, insbesondere den Kirchengemeinden, die in den 90er Jahren begannen, ihrer in Auschwitz ermordeten Gemeindeglieder aus dem Kreis der Sinti und Roma zu gedenken.“
Was wir brauchen, sind die Begegnung und das Gespräch mit Sinti und Roma. Begegnungen, das wissen wir, sind das beste Mittel gegen Vorurteile.
Hinsichtlich unserer Vorurteile und deren Überwindung können wir von Jesus lernen. Im Lukasevangelium wird berichtet, wie Jesus mit seinen Jüngern auf dem Weg nach Jerusalem in einem samaritanischen Dorf abgewiesen wird. Seine Jünger möchten die Dorfbewohner am liebsten verfluchen, Feuer soll auf sie regnen. Doch Jesus gibt den Rachewünschen und Vorurteilen seiner Jünger nicht nach. Er stellt sich auf die Seite der Samaritaner. Später erzählt er das Gleichnis vom barmherzigen Samariter. Dabei ist sich Jesus der Konsequenzen seiner Haltung durchaus bewusst.
Vor 70 Jahren haben Menschen in Deutschland, haben Christen in Deutschland sich in den Dienst des Bösen nehmen lassen und selbst Böses getan. Auch die christlichen Kirchen haben an Diskriminierung und Schuldverflechtung ihren Anteil. Wir verneigen uns an diesem Tag vor den Opfern und bitten Gott den Herrn: Vergib uns unsere Schuld.
Bevor wir gleich miteinander beten, möchte ich sie bitten, sich zu erheben und im Gedenken an die Opfer Stille zu werden. (Die Synode erhebt sich, eine Kerze wird entzündet)
Herr, du schreibst die Namen all der Opfer in dein Buch des Lebens. Kein Name verloren geht. Am Tag des Gerichts wird jede Untat vor dein Gesicht gehalten. Erneuere du uns! Gib uns Mut, der Gleichgültigkeit und der Verachtung entgegen zu treten! Stärke uns auf dem Weg der Erneuerung! Lasst uns beten! Vater unser