2017: Strafbestand der Konspiration

Offiziell "organisierte Kriminalität", in Wahrheit "Konspiration"

Erklärung
Unser Protest gegen die Vorlage des Reformgesetzes für die Bestrafung der organisierten Kriminalität   sowie   zur Aufforderung der Verwerfung des Reformgesetzes
10.04.2017. 
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An Premierminister Shinzo ABE

Auf der Basis unseres Glaubens protestieren wir gegen die Vorlage des Reformgesetzes für „die Bestrafung der organisierten Kriminalität“ im Parlament. Sein Inhalt ist die Neubegründung „des Strafbestandes der Vorbereitung organisierter Kriminalität, wie z.B. Terror“. Wir fordern zur Verwerfung des Reformgesetzes auf.
(Im Folgenden wird das Reformgesetz für die Bestrafung der organisierten Kriminalität als „das Gesetz für den Strafbestand der Konspiration“ bezeichnet.)

Ein neues Gesetz für den Strafbestand der Konspiration ist nicht notwendig. Für den Fall einer „Straftat der Vorbereitung organisierter Kriminalität wie z.B. Terror“ hat man mit dem gültigen Recht ausreichend Mittel in der Hand. Die Erklärung der Regierung, dass die Einführung eines Strafbestandes der Konspiration die Voraussetzung der Ratifizierung des Vertrags zur Vorbeugung der internationalen organisierten Kriminalität sei, ist nicht korrekt. Denn auch die Länder, welche die Straftat der Konspiration nicht einführen, haben diesen Vertrag bereits ratifiziert. Darüber hinaus ist das Hauptaugenmerk dieses Vertrages nicht die Vorbeugung von Terror, sondern die Verhinderung von Geldwäsche.

Wir können das Gesetz für den Strafbestand der Konspiration überhaupt nicht akzeptieren, weil sein Inhalt gegen die Verfassung verstößt. Die Bedingung von „dem Konsens“ des Komplizen ist unklar, und deshalb verstößt das Gesetz gegen die Rechtsgültigkeit des Strafgesetzes im 31. Artikel der Verfassung. Dass die Subjektivität bei dem Konsens die Bedingung (eines Strafbestandes) erfüllt, verstößt wiederum sowohl gegen das Prinzip der Meinungsfreiheit (19. Artikel) als auch der Religionsfreiheit (20. Artikel).

Das Gesetz für den Strafbestand der Konspiration könnte das gegenwärtige strafrechtliche System umkippen, unter dem „die Vollendung“ (der Straftat) die Grundregel ist und „der Versuch“, „die Vorbereitung“, „die Konspiration“ die Ausnahme sind. Es besteht die Gefahr, dass eigenmächtiges Handeln durch die exekutiven Kontrollorgane um sich greift und die Anzahl der falschen Anschuldigungen zunehmen könnten.

Dieser problematische Grundgedanke des Gesetzes für den Strafbestand der Konspiration wurde schon 3 Mal im Parlament überprüft und abgelehnt. Auch wenn man dieses Mal den Namen des Gesetzes für den Strafbestand der Konspiration veränderte, änderte sich seine problematische Eigenschaft keineswegs. Vielmehr nahm der Straftatenkatalog im Vergleich zu den vorangegangenen Gesetzesvorlagen an Umfang zu. Außerdem gehen weder die Begründung des Gesetzes noch die Antwort der Regierung auf die vorangegangenen Anhörungen im Parlament ein. Deshalb finden wir sie nicht vertrauenswürdig. Dieses nachlässige Gesetz darf nicht durch die „Kraft der Mehrheit“ stolzer Abgeordneter abgeschlossen werden.

Das Gesetz für den Strafbestand der Konspiration ist eigentlich eine moderne Version „des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ (im 2. Weltkrieg). Als das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zustande kam, erklärte die damalige Regierung, dass das Gesetz nicht gegen Privatpersonen angewandt werden solle. Einige Zeit nach dem Abschluss des Gesetzes verbreitete sich dennoch die eigenmächtige Anwendung durch die exekutiven Kontrollorgane, und das Gesetz wurde zum Mittel für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit der Menschen. Auch die Christen, eine religiöse Minderheit, wurde aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verhaftet, im Gewahrsam genommen und gefoltert.

Die Geschichte zeigt uns den Einfluss, den die Verabschiedung des Gesetzes für den Strafbestand der Konspiration auf die Gesellschaft ausüben könnte. Es würde „eine Überwachungsgesellschaft“ entstehen, in der die Regierung die Freiheit der Meinungsäußerung, der Ideologie, des Gewissens und der Religion limitiert, unterdrückt und kontrolliert. Dort würde es keine Freiheit mehr geben.

Wir stehen in der Tradition der christlichen Baptisten, die Freiheit als hohes Gut betrachten, und protestieren entschlossen gegen die Entscheidung des Kabinetts für das Gesetz für den Strafbestand der Konspiration und dessen Vorlage im Parlament. Wir fordern das Kabinett auf, das Gesetz zu verwerfen.

Bund japanischer Baptisten
„Unsere Gemeinsame Aktion gegen die Verschlechterung der Verfassung“-Komitee, Vorsitzender: Kazukiyo Fujisawa
Yasukuni Schrein Problem Sonderkomitee, Vorsitzender: Yoshinobu Ogawa
Umweltproblem Sonderkomitee, Vorsitzender: Hiroki Nonaka
Japaner & Koreaner & koreanischer Japaner Solidarität Sonderkomitee, Vorsitzender: Katsuyo Matsuzaka
Buraku Problem Sonderkomitee, Vorsitzender: Kenji Kataoka
Hilfe für die Obdachlosen Sonderkomitee, Vorsitzender: Kazuhisa Takaichi
Sexismus Problem Sonderkomitee, Vorsitzender: Fumiko Okada














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