2014: Sammelklage gegen MP ABE

Yasukuni-Schrein in Tokyo  -  Prozess gegen ABE's Besuch im Yasukuni-Schrein

An ALLE, die über die nationalistische Politik der japanischen Regierung unter Premierminister ABE besorgt sind:

Einladung zur Teilnahme an einer Sammelklage gegen ABE wegen Verstoßes gegen die japanische Verfassung durch seinen offiziellen Besuch im Yasukuni-Schrein.

Sammelklägergruppe gegen den offi ziellen Besuch vom Premierminister ABE in Yasukuni-Schrein, Tokyo

Premierminister ABE Shinzo besuchte am 26.12.2013 den Yasukuni-Schrein als der Premierminister Japans und betete: Im Yasukuni-Schrein wird der gefallenen Militärangehörigen gedacht. Nach schintoistischer Vorstellung werden die Seelen der Gafallenen zu Gottheiten.

Premierminister ABE, gekleidet in einen feierlichen Anzug, fuhr mit seinem Dienstwagen zum Yasukuni-Schrein, trug sich als "Premierminister Japans ABE Shinzo" in das Besucherbuch ein und stattete somit dem Schrein einen Besuch in offizieller Funktion ab. Damit verletzte er eindeutig die japanische Verfassung, die in Paragraph 20 die Trennung von Staat und Religion vorsieht. Wir sehen uns hier aufgefordert, entschieden unsere Stimme gegen Premierminister ABE und seine Politik zu erheben, und zwar in einer sehr konkreten und kritischen Form: Einer Sammelklage.

Diese Klage setzt sich zunächst zum Ziel, dass dieser Akt als verfassungswidrig anerkannt wird und dass der offizielle Besuch von Ministerpräsidenten in Yasukuni zukünftig unterbleibt. Ferner wollen wir damit die gefährliche Politik der Regierung ABE als Ganze in Frage stellen. Sie erstreckt sich auf verschiedenste gesellschaftliche Bereiche : Verletzung des Rechts auf Existenz in Frieden, Verabschiedung des umstrittenen Geheimhaltungsgesetzes, erweiterte Interpretation des Rechtes auf kollektive Selbstverteidigung, Förderung des Waffenexports und anderes mehr.

Wir sind der Meinung, dass diese Klage eine der wenigen Möglichkeiten ist, konkret gegen ABEs Regierung einen Einspruch mit rechtlichen Mitteln zu erheben.

Wir wollen damit möglichst viele Menschen dazu aufrufen, sich an dieser Sammelklage zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung würde der gesellschaftliche Einfluss dieses Prozesses an mehr Stärke gewinnen und somit könnten wir die Politik zum Umdenken bewegen. Die erste Klage wurde bereits am 21.4.2014, dem ersten Tag des alljährlichen Frühlingsfestes des Yasukuni-Schreins, eingereicht. Zur Zeit wird geplant, die zweite Klage am 17.10.2014, dem ersten Tag des alljährlichen Herbstfestes, einzureichen.

Mit dem Besuch im Yasukuni-Schrein erkannte Premierminister ABE den Yasukuni-Schrein staatlich an als eine religiöse Einrichtung zur Verehrung der Kriegsgefallenen als Gottheiten. Zu ihnen gehören auch Kriegsverbrecher (Kriegsführer) aus dem Zweiten Weltkrieg. Damit erklärt sich Japan als Land, das, anstatt über die eigene Rolle als Aggressor im vergangenen Krieg nachzudenken, offiziell die Position vertritt, es habe sich beim Zweiten Weltkrieg nur um Selbstverteidigung und um Wahrung der Unabhängigkeit gehandelt. Wir wollen durch diese Klage bestätigen lassen, dass diese Haltung des Premierministers den verfassungsmäßigen Pazifismus Japans verletzt. Wir wollen außerdem das Wesen des Yasukuni-Schreins in Frage stellen.

Es gibt in Japan kein Verfassungsgericht. Nach heutiger Gesetzeslage ist es leider die einzige Möglichkeit, die Vereinbarkeit oder Verfassungsmäßigkeit einer Sache zu prüfen, einen Schadenersatzprozess zu führen. Wir fordern je 10.000 Yen pro Kläger als Schadenersatz aufgrund psychischer Schäden. Natürlich geht es nicht ums Geld. 10.000 Yen ist umgerechnet ca. 73 Euro.

Unsere Gruppe wurde zwar in Tokyo gegründet, aber jeder ist berechtigt, daran teilzunehmen und Kläger zu werden, ungeachtet der Herkunft oder Nationalität.

Einzelne Menschen aus verschiedenen Kreisen beteiligen sich an dieser Sammelklage: Prominente oder Nicht-prominente, mit oder ohne Konfession, Japaner oder nicht Japaner, in Japan oder im Ausland Lebende. Die Nationalität spielt keine Rolle.

Angeklagt werden der Staat, Shinzo ABE und der Yasukuni-Schrein.

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Yasukuni-Schrein

Der Yasukuni-Schrein (2007)

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Verfassungswidrig