2007: Entschließung des Europäischen Parlaments

13. Dezember 2007

Gerechtigkeit für die sogenannten Trostfrauen (Sexsklavinnen in Asien vor und während des Zweiten Weltkriegs)

P6_TA (2007)0632

Quelle:  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0632+0+DOC+XML+V0//DE

P6_TA(2007)0632 Gerechtigkeit für Trostfrauen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 betreffend Gerechtigkeit für die so genannten Trostfrauen (Sexsklavinnen in Asien vor und während des Zweiten Weltkriegs)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den im Jahre 2007 begangenen 200. Jahrestag der Abschaffung des Sklavenhandels,

unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels aus dem Jahre 1921, zu dessen Unterzeichnern auch Japan gehört,

unter Hinweis auf das von Japan ratifizierte Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahre 1930 über Zwangsarbeit,

in Kenntnis der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aus dem Jahre 2000 über Frauen und Frieden und Sicherheit,

in Kenntnis des von der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, Gay McDougall, am 22. Juni 1998 vorgelegten Berichts über systematische Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und sklavenartige Behandlung zu Zeiten militärischer Auseinandersetzungen,

in Kenntnis der vom UN-Ausschuss gegen Folter auf dessen 38. Tagung vom 9. bis 10. Mai 2007 angenommenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen,

unter Hinweis auf den in Den Haag im Jahre 2004 vorgelegten Bericht über eine Untersuchung von Unterlagen der niederländischen Regierung über Zwangsprostitution niederländischer Frauen in den ostindischen Kolonien des Landes während der japanischen Besetzung,

unter Hinweis auf die vom amerikanischen Kongress am 30. Juli 2007 und vom kanadischen Parlament am 29. November 2007 angenommenen Entschließungen über Trostfrauen,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Regierung Japans in der Zeit ihrer Besetzung Asiens und der Inseln des Pazifik während der Kolonialzeit und während der Kriegszeit ab den 1930er Jahren und für die Dauer des Zweiten Weltkriegs die Anwerbung junger Frauen ausschließlich zum Zwecke der sexuellen Versklavung bei der kaiserlichen Armee in Auftrag gab, und dass diese Frauen weltweit als Ianfu oder Trostfrauen bekannt wurden,

B.  in der Erwägung, dass das System der so genannten Trostfrauen Massenvergewaltigungen, Zwangsabtreibungen sowie Erniedrigungen und sexuelle Gewalt umfasste, was in diesem Fall, einem der umfangreichsten Fälle von Menschenhandel des 20. Jahrhunderts, zu Verstümmelungen, zum Tod und gegebenenfalls zum Selbstmord führte,

C.  in der Erwägung, dass in den Dutzenden von Fällen, die von Trostfrauen vor die japanischen Gerichte gebracht wurden, alle Schadensersatzforderungen der Klägerinnen abgewiesen wurden, obwohl in Gerichtsurteilen die unmittelbare und mittelbare Mitwirkung der kaiserlichen Armee und die Verantwortung des Staates anerkannt wurden,

D.  in der Erwägung, dass die meisten Opfer des Systems der Trostfrauen mittlerweile verstorben sind und dass die Überlebenden mindestens achtzigjährig sind,

E.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche hochrangige Mitglieder und Beamte der japanischen Regierung  entschuldigende Stellungnahmen über das System der Trostfrauen abgegeben haben, während einige japanische Beamte kürzlich den bedauerlichen Wunsch geäußert haben, diese Aussagen zu relativieren oder rückgängig zu machen,

F.   in der Erwägung, dass das ganze Ausmaß des Systems der sexuellen Sklaverei von der japanischen Regierung zu keinem Zeitpunkt vollständig aufgedeckt wurde, und dass in einigen neueren Geschichtsbüchern, die in japanischen Schulen Verwendung finden, der Versuch unternommen wird, die Tragödie der so genannten Trostfrauen und andere japanische Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkriegs zu verharmlosen,

G.  in der Erwägung, dass das Mandat des Asiatischen Frauenfonds, eine auf Betreiben der Regierung zustande gekommene private Stiftung mit dem Ziel, Programme und Projekte umzusetzen, um den Missbrauch und das Leid der so genannten Trostfrauen zu vergelten, zum 31. März 2007 ausgelaufen ist,

1.   begrüßt die hervorragenden Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Japan auf der Grundlage der gemeinsamen Werte des demokratischen Mehrparteiensystems, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte;

2.   bekundet seine Solidarität mit den Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Systems der so genannten Trostfrauen waren,

3.   begrüßt die Aussagen des leitenden japanischen Kabinettsekretärs, Yohei Kono, aus dem Jahre 1993 und die Aussagen des damaligen Ministerpräsident Tomiichi Murayama aus dem Jahre 1995 über die so genannten Trostfrauen ebenso wie die Entschließungen des japanischen Parlaments (Diet) aus dem Jahre 1995 und 2005, die Entschuldigungen für Kriegsopfer einschließlich der Opfer des Systems der so genannten Trostfrauen enthalten;

4.   begrüßt die Initiative der japanischen Regierung, im Jahre 1995 den mittlerweile aufgelösten Asiatischen Frauenfonds einzurichten, eine überwiegend mit staatlichen Geldern finanzierte private Stiftung, die mehreren Hundert so genannten Trostfrauen ein gewisses Wiedergutmachungsgeld auszahlte, vertritt jedoch die Auffassung, dass mit dieser humanitären Initiative die Forderungen der Opfer nach rechtswirksamer Anerkennung und völkerrechtlicher Wiedergutmachung nicht befriedigt werden können, was auch die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, Gay McDougall, in ihrem oben erwähnten Bericht aus dem Jahre 1998 festgestellt hat;

5.   fordert die japanische Regierung zur formellen, eindeutigen und unmissverständlichen Anerkennung, Entschuldigung und Übernahme historischer und rechtlicher Verantwortung für die von ihrer kaiserlichen Armee praktizierte Nötigung junger, weltweit als Trostfrauen bekannt gewordener Frauen, zur sexuellen Sklaverei während der Kolonial- und Kriegsbesetzung in Asien und auf den Pazifischen Inseln in den 1930er Jahren und für die Dauer des Zweiten Weltkriegs;

6.   fordert die japanische Regierung auf, wirksame verwaltungstechnische Mechanismen in die Wege zu leiten, um für alle überlebenden Opfer des Systems der so genannten Trostfrauen und für alle Familien der verstorbenen Opfer Entschädigungen bereitzustellen;

7.   fordert das japanische Parlament auf, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um vorhandene Hindernisse in Bezug auf die Erwirkung von Entschädigungszahlungen bei japanischen Gerichten zu beseitigen; weist diesbezüglich insbesondere darauf hin, dass das Recht des Einzelnen, den Staat auf Entschädigungszahlungen zu verklagen, ausdrücklich in der nationalen Rechtsordnung anerkannt werden sollte, und dass Fälle der Wiedergutmachung für Überlebende von sexueller Sklaverei als einem Verbrechen nach internationalem Recht unter Berücksichtigung des Alters der Überlebenden vorrangig behandelt werden sollten;

8.   fordert die japanische Regierung auf, alle Behauptungen, wonach die Unterjochung und Versklavung der so genannten Trostfrauen niemals stattgefunden haben soll, öffentlich zurückzuweisen;

9.   ermutigt die japanische Bevölkerung und die japanische Regierung, weitere Schritte zur Anerkennung der vollständigen Geschichte ihrer Nation zu unternehmen, wie dies die moralische Pflicht aller Länder ist, und das Bewusstsein in Japan über die Handlungsweisen des Landes in den 1930er und 1940er Jahren auch in Bezug auf die so genannten Trostfrauen zu stärken; fordert die japanische Regierung ferner auf, das Wissen um diese Ereignisse der jetzigen Generation und künftigen Generationen zu vermitteln;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament Japans, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, den Regierungen des Verbands Südostasiatischer Staaten ASEAN, den Regierungen der Demokratischen Volksrepublik Korea, der Republik Korea, der Volksrepublik China, Taiwans und Timor Leste  zu übermitteln.

Quelle:  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0632+0+DOC+XML+V0//DE

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