Gräber wider das Vergessen

Sinti/Roma und Kirchen
Stuttgarter Zeitung, 27.01.2015

Gräber wider das Vergessen

Von Hilke Lorenz

Die Anwältin Ingrid Hönlinger arbeitet an der Umsetzung des ersten Staatsvertrags zwischen
dem Land Baden-Württemberg und dem Sinti- und Roma-Landesverband. Dazu gehört auch
der Erhalt von Grabstätten.




Ludwigsburg - Friedhöfe sind nicht nur Orte der Trauer. Sie sind auch Stätten der Erinnerung
und – auch wenn sich das seltsam anhören mag – Orte der Begegnung. Wo also keine Gräber
mehr sind, geht etwas verloren – ein Stück Erinnerung und vielleicht auch die Möglichkeit,
sich mit anderen über diese Erinnerungen auszutauschen.

Vor diesem Hintergrund bekommen die Gespräche, welche die Ludwigsburger Rechtsanwältin
Ingrid Hönlinger gerade absolviert, eine besondere Bedeutung. Die ehemalige Grünen-
Bundestagsabgeordnete begleitet den Prozess der Umsetzung des Staatsvertrages zwischen
dem Land Baden-Württemberg und dem Landesverband der Sinti und Roma als offizielle
juristische Beraterin des Verbandes. Das heißt, sie macht Lobbyarbeit. Im Moment besucht
Hönlinger in den Gemeinden und Städten, auf deren Friedhöfen es Sinti- oder Romagräber
gibt, die Oberbürgermeister und Bürgermeister, um für den Erhalt der Gräber zu werben.

Noch gibt es keine Liste der Grabstätten

Denn die Ruhestätten sind seit November 2013 durch den Staatsvertrag geschützt. Das
Vertragswerk, mit dem Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten hat, spricht den
Sinti und Roma den Schutz als nationale Minderheit zu – und deshalb auch den Schutz ihrer
Gräber. Eine Liste der Grabstätten gibt es nicht, was die Arbeit nicht leichter macht.

Im Dritten Reich wurden Sinti und Roma ausgegrenzt, verfolgt und ermordet. Für die Gräber
vieler Opfer der NS-Zeit läuft die Liegezeit aus. Und die Nachfahren, auch wenn sie gut
integriert und etabliert sind, zögern häufig bis heute, sich zu ihrer Identität zu bekennen –
aus Angst vor Diskriminierung.

Klischees halten sich hartnäckig

Hönlinger erzählt die Geschichte eines Sinto, der als gut situierter Geschäftsmann einen
Stellplatz auf einem Campingplatz gebucht hatte, um dort Urlaub zu machen. Als er ankam,
wollte ihm der Betreiber den Zugang verweigern. Das Landfahrerklischee hält sich offenbar
noch hartnäckig in den Köpfen.

Auch dem will der Staatsvertrag entgegenwirken – und Wege in die Zukunft weisen. Denn
führt man sich vor Augen, dass die Überlieferung der Traditionen bei Sinti und Roma eher
mündlich erfolgte, wird deutlich, wie verheerend die Ermordung von etwa 500 000 Menschen,
also 90 Prozent der Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe, durch die Nationalsozialisten bis
heute weiterwirkt.


Die Gemeinden sind offen für das Anliegen

Bisher gibt es für die Gräber weder rechtlichen Schutz noch finanzielle Förderung. Nach Ablauf
der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten werden sie in der Regel durch die jeweiligen
Friedhofsträger aufgelöst. Es gilt daher auch, in den Gemeinden für eine Ergänzung der
kommunalen Friedhofssatzung zu werben.

Künftig sollen die Grabstätten von Sinti und Roma, die der NS-Verfolgung ausgesetzt waren,
auf Antrag des Gemeinde- oder Ortschaftsrates als besonders geschützte Grabstätten
ausgewiesen werden können.

Hönlingers bisherige Bilanz ihrer Mission: „Wir stoßen auf große Bereitschaft und offene
Ohren.“ Gespräche in Stuttgart und Tübingen stehen noch an. In Ulm, Heidelberg, Mannheim,
Karlsruhe, Freiburg, aber auch in Aspach im Rems-Murr-Kreis und in Magstadt im Kreis
Böblingen ist der Verband vorstellig geworden. „Wir werden wie im Staatsvertrag vorgesehen
vorgehen“, sagt Hans-Ulrich Merz, der Magstädter Bürgermeister. Unklar sei nur noch, ob das
im Rahmen des Denkmalschutzes oder durch die Änderung der Friedhofssatzung geschehe.

Wie schon ein Gespräch über die Gräber die Möglichkeit eröffnet, auch über andere Felder
des Zusammenlebens zwischen Sinti und Roma und der so genannten Mehrheitsgesellschaft
zu sprechen, erlebt Hönlinger bei fast jedem Treffen in den Rathäusern. Auch das ist ein
Nebeneffekt des Staatsvertrags.