Ein neues Erziehungsgrundgesetz 1946/47 - 2006

"Eine Bewegung greift um sich, unser Land wieder kriegstauglich zu machen"

 


Studentenwohnheim der Ostasienmission um 1937
Pfarrer Liemar Hennig mit Studenten

 

"Mit der Verabschiedung eines Gesetzespakets hat Japans Parlament gleich zwei Tabus gebrochen.

Die Annahme zweier Gesetze, die Japans Verteidigungsagentur zu einem Verteidigungsministerium aufwerten und den Patriotismus in die Schulen zurückbringen sollen, ist ein Sieg für Premier Shinzo Abe. Das neue Erziehungsgesetz soll die Schulen dazu anhalten, die Schüler zu lehren, »Tradition und Kultur zu respektieren und ihre Nation und Heimat zu lieben«. Im alten Erziehungssystem sehen die Konservative um Abe die Ursachen für einen von ihnen ausgemachten Werteverfall, der einhergeht mit steigender Jugendkriminalität und einer Zerrüttung der Gemeinschaft." Den gesamten Text mit Quellenangabe siehe unten.

Die Revision des Erziehungsgrundgesetzes

Mira Sonntag, Studienleiterin am Tomisaka Christian Center TCC, Tokyo
als pdf-Datei

Reaktionen auf das neue Grundgesetz zur Erziehung in Japan

Mai 2007

Die Revision des Grundgesetzes zur Erziehung war in Japan seit längerem erwartet worden, nicht zuletzt deshalb, weil Ministerpräsident ABE die Reform des Erziehungswesens ausdrücklich in sein Wahlprogramm aufgenommen hatte, ebenso wie die Reform der Verfassung. Das neue Gesetz markiert das Ende oder vielleicht doch eher den Anfang? der sogenannten 3. Bildungsreform, die der damals amtierende Ministerpräsident und sich auch heute zu Bildungsfragen regelmäßig zu Wort meldende NAKASONE in den 1980er Jahren ausrief.

Seit 2001 wurde traf sich die staatlich eingesetzte Zentrale Bildungskommission regelmäßig, um über die Bildungsreform im Allgemeinen wie im Besonderen zu beraten und Vertreter des öffentlichen und privaten Erziehungswesen anzuhören. Professor KAIZUKA, der bis 2004 in der Abteilung für Moralunterricht des Staatlichen Forschungsinstituts für Bildungspolitik tätig war und zu den Mitgliedern der Forschungsgruppe „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ im Tomisaka Christian Center zählt, berichtet, daß monatlich bis zu 500 Briefe aus der Bevölkerung mit Kommentaren zur Bildungsreform beim Ministerium für Erziehung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (MEXT) eintrafen. Das im Internet einsehbare Materialcenter des MEXT dokumentiert den Versuch, alle eingegangenen Wortmeldungen zu sortieren und an die Öffentlichkeit zurückzugeben. Allerdings wurde dabei das etwas sehr simple Prinzip der Sortierung nach Pro und Contra angewandt. Zu einem Zeitpunkt, wo man sich offensichtlich über die weiteren inhaltlichen Ziele der Bildungsreform noch nicht einig war, scheint die Sortierung nach Für und Gegen wenig hilfreich. Man kann dem MEXT aber zugute halten, daß es den Vorgang der Erhebung von Vorschlägen möglichst transparent und unter Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise voran getrieben hat.

Tatsächlich wurde über die Bildungsreform jedoch weder im MEXT noch in der Zentralen Bildungskommission entschieden, sondern im „Untersuchungsausschuß der Regierungsparteien zum Grundgesetz zur Erziehung“. Dieser war im Mai 2003 durch die „Konferenz der Regierungsparteien zum Grundgesetz zur Erziehung“ eingesetzt worden und traf sich bis zum April 2006, d.h. innerhalb von 3 Jahren, 70 mal. Hinzu kommen 10 „Konferenzen“. Was und mit welchen Argumenten in diesen 14täglich stattfindenden Sitzungen verhandelt wurde, darüber ist wenig bekannt, denn sie fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Empörung der Oppositionsparteien wie auch einiger Teile der Bevölkerung über den Ausschluß der Öffentlichkeit läßt sich ohne weiteres verstehen. Auch die Bildungsabteilung des Nationalen Christenrats hat mit einem Schreiben an die Regierung protestiert.

Über die Arbeit des „Untersuchungsausschußes der Regierungsparteien zum Grundgesetz zur Erziehung“ wurde zumindest bekannt, daß die LDP den grundsätzlich anmutenden Widerstand der Koalitionspartei New Komeito gegen die Aufnahme des Begriffs „Vaterlandsliebe“ (aikokushin) ins revidierte Gesetz zu brechen suchte.

Die New Komeito ist der politische Arm der größten buddhistischen Laienorganisation in Japan, der Soka Gakkai. Wie ihr Name verrät, gab das Ziel „werteschaffender Bildung“ 1930 MAKIGUCHI Tsunesaburo den Impuls zur Gründung der Organisation. Soka Gakkai erfuhr ähnlich wie Oomoto und die Holiness-Kirche während des 2. Weltkriegs starke staatliche Repressionen. Auf dieser Betonung von Bildungsfragen und den repressiven Erfahrungen staatlicher Bildungspolitik vor und während des Krieges gründet das besondere Engagement der New Komeito im Prozeß der Neufassung des Grundgesetzes zur Erziehung.

Als gänge es beim neuen Gesetz ausschließlich um „Vaterlandsliebe“ vertieften sich die Debatten zwischen LDP und New Komeito zunehmend in semantische Argumentationen, d.h. in Versuche, den Begriff „Vaterlandsliebe“ so zu definieren, daß er für eine Mehrheit der Bevölkerung annehmbar wurde. Obwohl vermutet werden darf, daß die politischen Akteure noch immer darauf zielen, die konfuzianischen Tugenden der Loyalität diesmal dem Staat gegenüber und Vaterlandsliebe wiederzubeleben, die die Gleichschaltung der japanischen Bevölkerung zu Kriegzeiten getragen haben, bemühte sich die LDP, in ihrer Begriffsdefinition um eine Annäherung an in der Bevölkerung verbreitete patriotische Redewendungen. Die „Vaterlandsliebe“ (aikokushin) taucht folglich im inzwischen in Kraft getretenen neuen Gesetz nicht auf, sondern „nur“ der Ausdruck „eine unser Land und unsere Heimat liebende Haltung kultivieren“ (waga kuni to kyôdo wo aisuru taido wo yashinau).

Dieser Ausdruck beschreibt dann gemeinsam mit der Achtung von Tradition und Kultur sowie anderer Länder und dem Beitrag zu Frieden und Entwicklung der internationalen Gesellschaft das fünfte und letzte konkrete Bildungsziel in Paragraph 2 des neuen Gesetzes. Manche meinen, daß Paragraph 2 nur deshalb mit verschiedenen konkreten Zielsetzungen aufgebläht wurde, um die „Vaterlandsliebe“ möglichst unauffällig mit unterzubringen.

Man muß hier hinzufügen, daß zunächst andere Wendungen in der Diskussion waren, die den Bestandteil „kokoro“ (Herz, Gemüt, Inneres) enthielten. Der nun festgeschriebene Begriff der „Haltung“ bzw. des „Verhaltens“ (taido) betont dagegen in erster Linie äußere „Stellung“nahmen. Im alten Gesetz tauchte „Haltung“ nur ein einziges Mal und zwar im Zusammenhang mit einer „toleranten Haltung Religionen gegenüber“ auf. Wenn nun im neuen Gesetz jeder der fünf Absätze konkret benannter Bildungsziele von „Haltung“ spricht, ist das eine schwer zu überhörende Offenbarung. Es geht um die Uniformierung äußerlich demonstrierter Staatstreue, die angeblich nicht in Konflikt mit dem Grundsatz der Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit stehe. Das behaupten zumindest Gerichtsurteile gegen Lehrer, die das Singen oder Spielen der Nationalhymne und die Verbeugung vor der Nationalflagge aus Gewissensgründen verweigern.

Für das gesamte neue Gesetz sind delikate Feinheiten im Wortgebrauch bezeichnend. Die „Vervollkommnung der Persönlichkeit“ (jinkaku no kansei) blieb zwar erhalten, aber sämtliche Referenzen zu „Individualität“ (kosei) und „Pluralität“ (tayôsei) wurden gestrichen. An die Stelle der „Individualität“ trat der „Gemeinschaftsgeist“ (kôkyô no seishin). Während dem Staat gegenüber „liebende Haltung“ gefordert wird, gebührt dem Individuum lediglich eine „achtende Haltung“ (sonchô). Paragraph 2, der ursprünglich nur „Grundsätze“ (hôshin) der Erziehung im Sinne einer „Kompaßnadel“ deklarierte, listet nun „konkrete Zielvorgaben“ (mokuhyô) auf, deren Erreichen vermutlich in Zukunft kontrolliert werden wird. In diesem Zusammenhang erscheint die oben beschriebene Verwendung des Wortes „Haltung“ sinnvoll, denn innere Einstellungen lassen sich nur schwer kontrollieren, während äußeres Verhalten auf Übereinstimmung mit Normen geprüft werden kann.

Manche Religionsgemeinschaften, insbesondere buddhistische Gruppen, begrüßen, daß das neue Gesetz in § 2, Abs. 1 von der „Förderung reichen Sentiments und moralischen Ansinnens“ (yutakana jôsô to dôtokushin wo tsuchikau) spricht und die „Allgemeinbildung in Bezug auf Religion“ (shûkyô ni kansuru ippantekina kyôyô) in den Paragraphen zum Religionsunterricht (früher § 9, jetzt § 15) aufgenommen wurde. Leider vergessen sie dabei, daß „Sentiment“ sich wie die Geschichte zeigt meist auf den zur Staatsreligion erhobenen Shinto bezieht und Moral (dôtoku) in erster Linie „öffentliche Moral“ (kôtoku), d.h. staatlich verordnete Moral meint. Die „Allgemeinbildung in Bezug auf Religion“ soll nach Aussage des Bildungsministers der Vermittlung einer objektiven Sicht auf Religion dienen. Doch darf bezweifelt werden, daß auch der Shinto dieser Betrachtungsweise unterzogen wird, schließlich wird nach wie vor größtenteils bezweifelt, daß es sich beim Shinto überhaupt um eine Religion handelt.

Besorglich stimmen auch der Einschub eines Absatzes in § 6, der nun sozusagen auf höchster juristischer Ebene zur Einhaltung der Schulregeln verpflichtet, sowie der neue § 8, der den öffentlichen Charakter privater Bildungseinrichtungen betont und neben dem finanziellen auch „sonstiges, angemessenes Engagement des Staates und der Kommunen zur Wiederbelebung des privaten Bildungssektors“ fordert. Dann ist da auch noch die Neufassung der „Berufung des Lehrpersonals“ als einer „erhabenen Berufung“ (sûkôna shimei), die deutlich macht, wie sehr die Regierung dem „Heiligkeitsverlust“ der japanischen Schulen entgegenzuwirken sucht. „Erhaben“ besteht aus den Schriftzeichen für „vergöttern“ und „hoch“. Und war das Bildungssystem im alten Gesetz nach § 10 „dem gesamten Volk gegenüber direkt rechenschaftspflichtig“, so entfällt dieser Hinweis auf die Verantwortung vor dem Volk in § 16 des neuen Gesetzes. Fortan entscheiden nur noch „staatliche und kommunale Organe in angemessener Aufgabenteilung“ über Bildungspolitik.

Damit dennoch keine Zweifel am immer noch in der Präambel enthaltenen demokratischen Grundanliegen aufkommen, wird die Regierung am Ende des neuen Gesetzes im neu hinzugefügten Paragraphen 17 verpflichtet, dem Parlament über ihre grundlegenden bildungspolitischen Zielsetzungen und Pläne zu berichten. Doch wieviel ist diese Verpflichtung schon wert angesichts der Tatsache, daß das Gesetz selbst hinter verschlossenen Türen verhandelt und in einer Parlamentssitzung durchs Unterhaus gebracht wurde, an der die Oppositionsparteien nicht beteiligt waren?

So wie dieses Gesetz der japanischen Bevölkerung von oben herab aufgedrückt wurde, so werden auch die „neuen“ Bildungsziele Schülern wie Lehrern aufgedrückt. Doch wen dies alles alarmiert „für die Zukunft“ stimmt, dem sei verraten, daß die jetzt erfolgte Revidierung des Gesetzes nach Expertenmeinung weniger eine Weichenstellung für die Zukunft als vielmehr die nachträgliche Anpassung des Grundgesetzes zur Erziehung an bereits seit längerer Zeit praktizierte Grundsätze und Vorgaben der Schulgesetze und Lehrplaninhalte darstellen. Das alte Gesetz beruhte auf der Verfassung und wurde deshalb auch erst nach Deklaration der Verfassung in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz geht der Verfassungsreform voraus, obwohl es immer noch vorgibt auf dieser zu beruhen. Bestimmte Aspekte des neuen Erziehungsgesetzes werden sich sicher im Licht der bald zu erwartenden neuen Verfassung noch einmal anders, vermutlich aber nicht weniger alarmierend darstellen.

 

Doppelter Tabubruch in Japans Parlament

Forcierter Nationalismus und Militarisierung
Von Sebastian Maslow, Sendai

"Mit der Verabschiedung eines Gesetzespakets hat Japans Parlament gleich zwei Tabus gebrochen.
Die Annahme zweier Gesetze, die Japans Verteidigungsagentur zu einem Verteidigungsministerium aufwerten und den Patriotismus in die Schulen zurückbringen sollen, ist ein Sieg für Premier Shinzo Abe. Das neue Erziehungsgesetz soll die Schulen dazu anhalten, die Schüler zu lehren, »Tradition und Kultur zu respektieren und ihre Nation und Heimat zu lieben«. Im alten Erziehungssystem sehen die Konservative um Abe die Ursachen für einen von ihnen ausgemachten Werteverfall, der einhergeht mit steigender Jugendkriminalität und einer Zerrüttung der Gemeinschaft.
Abe gab sich vor dem Oberhaus zuversichtlich, dass die Reform einen grundlegenden Wandel in Japan herbeiführen werde. »Basierend auf dem Geist dieses neuen Gesetzes«, verhieß er, »werden wir die Erziehung Japans erneuern, um eine bewundernswerte Nation zu schaffen.«
Japans »Grundgesetz zur Erziehung« wurde 1947 von den USA-Besatzungsbehörden formuliert, um Nationalismus in den Klassenräumen zu verhindern. Die Gesetzesvorlage stieß daher auch auf Widerstand in Teilen der Bevölkerung. Bereits während der Amtszeit von Abes Vorgänger Koizumi versuchte die Regierung deshalb, die Öffentlichkeit für eine Revision des Erziehungsgesetzes zu gewinnen zum Teil mit illegitimen Methoden, wie jetzt bekannt wurde.
Bei sogenannten Gemeindeversammlungen, in denen über die Reform des Erziehungssystems oder die Revision der Verfassung diskutiert wurde, bezahlte die Regierung Bürger dafür, Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben, die die Gesetzesvorhaben unterstützten. Für die Organisation dieser Versammlungen war der damalige Kabinettssekretär unter Koizumi, Shinzo Abe, zuständig. Dieser Skandal sollte ein Misstrauensvotum nach sich ziehen, das Abe am Freitag jedoch überstand, da seine Regierungspartei, die konservative Liberaldemokratische Partei (LDP), und ihr Koalitionspartner, die Neue Komeito, über eine erdrückende Mehrheit im Parlament verfügen.
Die Opposition lehnt das neue Erziehungsgesetz geschlossen ab. Kritiker befürchten nicht nur, dass sich Japan von seinen pazifistischen Nachkriegswerten entfernt und ein neuer Nationalismus Aufwind erhält, sondern auch, dass Schüler künftig gemäß ihrer patriotischen Haltung im Unterricht benotet werden könnten. Bereits jetzt gehen lokale Behörden streng gegen Lehrer und Schüler vor, die das Absingen der Nationalhymne bei Schulzeremonien verweigern.
Die Aufwertung der Verteidigungsagentur hingegen traf seitens der größten Oppositionspartei, der Demokratischen Partei Japans (DPJ), auf wenig Widerstand. War es doch deren jetziger Chef Ichiro Ozawa, der bereits während seiner Zeit als Parteigrande in den Reihen des jetzigen Gegners, der LDP, für eine solche Reform warb. Künftig wird sich der Direktor der Verteidigungsagentur, Fumio Kyuma, Verteidigungsminister nennen dürfen. Ferner erlaubt der neue Status dem nunmehrigen Ministerium, eigene Haushaltsvorschläge ins Parlament einzubringen ein Tabubruch mit Folgen. Bereits jetzt hat Japan, trotz seiner pazifistischen Verfassung, die den Unterhalt von Streitkräften verbietet, mit 41,6 Milliarden US-Dollar eines der größten Verteidigungsbudgets der Welt und eine der modernsten Armeen dazu.
Angesichts der Raketen- und Nukleartests der KDVR schließen Beobachter eine weitere Aufstockung des Etats nicht aus. Ein Schritt, der von Kritikern der japanischen Außen- und Sicherheitspolitik, insbesondere China und Südkorea, als neuer japanischer Militarismus gedeutet werden könnte. "
Aus: Neues Deutschland vom 19.12.06


TEXTE als pdf-Datei

FUKAYA Matsuo: Reform des Erziehunsgrundgesetzes und die Missionsschulen

TANAKA Hiroshi: "Friedensstifter" 2007

Erklärung des NCCJ zur Revision des Erziehungsgrundgesetzes am 15.12.2006

NCCJ: Protest against Education law. 17.12.2006

 

UCHIMURA Kanzo

wurde am 23. März 1861 als Sohn einer Samuraifamilie in Tokyo geboren.
Mit 16 Jahren ging er mit seinen Eltern nach Hokkaido, besuchte dort das Sapporo Agricultural College, kam dort zum Glauben und ließ sich taufen.

1881 ging er nach Amerika um das westliche Christentum kennen zu lernen. Zurück in Tokyo fand er Anstellung als Lehrer an verschiedenen Schulen.

1891 geschah ein besonderes Ereignis: Uchimura, Llehrer an einer Schule in Tokyo, weigerte sich, sich vor dem kaiserlichen Erziehungsedikt zu verbeugen. Aus christlicher Überzeugung brachte er es nicht über sich, sich vor dem Tenno zu beugen. Fortan galt er als Verräter der Nation und wurde von der Presse geächtet.
Künftig arbeitete er als Journalist, als freier Schriftsteller und gründete die sog. Nicht-Kirche Bewegung (Mukyokai).

Sein Lebensmotto stand in seiner Bibel und sollte auf seinen Grabstein geschrieben werden:

Uchimura aber hatte kein Problem mit dem Inhalt des kaiserlichen Erziehungsediktes.