2017: Protest gegen Urteil in Osaka

Osaka High Court, 2017
Download pdf

Eine Protestnote gegen das ungerechte Urteil, welches das höhere Gericht von Osaka über den Besuch des Premierminister Abe beim Yasukuni Schrein gefällt hat.

Am 28. Februar 2017 fällte das höhere Gericht Osaka (Gerichtspräsident: Ryo Matsuda, Richter: Yoshinori Tanaka, Takahiro Hiwada) das Urteil im Prozess um den Verfassungsverstoß durch Premierminister Abe, der den Yasukuni Schrein besucht hatte. Das Berufungsgesuch der Appellanten wurde in allen Punkten abgewiesen. Auch das Urteil des Landesgerichtes Osaka in erster Instanz war beispiellos ungerecht, dieses Berufungsurteil ist aber noch ungerechter als das Urteil in erster Instanz, in dem das Landgericht Osaka die Rolle des Gerichtes als eine Festung der Menschenrechte aufgegeben hatte. Dagegen drücken wir unser starkes Bedauern aus.

1. Im Urteil des Landgerichtes Osaka in erster Instanz erkannte das Gericht an, dass der Besuch des Yasukuni Schreins durch den Premierminister von öffentlichem Interesse ist und international beachtet wird, und darum anders zu verstehen ist als ein Besuch des Yasukuni Schreins durch eine normale Person. Dieser Teil war eine der wenigen Entscheidungen im Urteil der ersten Instanz, das von gesundem Menschenverstand nach zu vollziehen ist. Im Berufungsurteil jedoch wagte das Gericht diesen Teil zu löschen, als ob es den außerordentlichen Einfluss des Besuches des Yasukuni Schreins durch den Premierminister ignorieren würde.

2. In Bezug auf das Recht auf ein Leben in Frieden, für das sich die Berufungskläger am stärksten eingesetzt und welches sie auch ausführlich begründet hatten, erklärte das Gericht, „Der Inhalt dieses Gesetzes ist nicht eindeutig.“, und wies den Einspruch ohne jegliche Beurteilung oder Begründung ab. Wir finden keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gericht die aufgeführten Inhalte oder die Beweisführung überprüft hätte. Diese Arbeitsweise ist nichts anderes als eine Pflichtvernachlässigung der Richter, die Schützer der Verfassung und eine Festung der Menschenrechte sein sollten.

3. Das Gericht erklärte deutlich, dass man kein Verfassungsurteil brauche, indem das Gericht ausführte: „Weil nicht zu erkennen ist, dass das Recht oder das gesetzlich zu schützende Interesse der Berufungskläger verletzt worden sei, … muss man nicht über die Konformität des Urteils mit der Verfassung urteilen.“ Es gibt zwar zahlreiche ungerechte Urteile, bei denen einem Verfassungsurteil ausgewichen wurde, nur selten aber erklärte man ein Verfassungsurteil so deutlich für überflüssig. Dass das Gericht dem Verfassungsurteil nicht nur auswich, sondern es auch für überflüssig erklärte, ist gleich zu setzen damit, dass man den Verstoß gegen die Verfassung durch den Premierminister zulässt. Das geht über eine bloße Pflichtvernachlässigung der Justiz hinaus. Dies ist ein extrem bösartiges Urteil, als ob die Justiz selbst den Verfassungsverstoß unterstützen würde.

Wir, die Klägergruppe „Abe Yasukuni Schreinbesuch Verfassungsverstoß Prozess Tokio“, protestieren nachdrücklich gegen dieses ungerechte Urteil und fordern unbedingt dazu auf, dass die Justiz sich entsprechend ihrer Aufgabe als Festung der Menschenrechte bzw. als Schutzwall gegen Verfassungsverstoß mit dem Verfassungsurteil auseinandersetzen soll.

01.04.2017
Abe Yasukuni Tempelbesuch Verfassungsverstoß Prozess Tokio
Klägergruppe (Verwaltungsdirektor: Koichi Arata)
Anwälte Gruppe (Leiter: Yogo Kimura)








 

Yasukuni-Schrein

Der Yasukuni-Schrein (2007)

pr_fs_yk1

Verfassungswidrig